Abschließende Arbeit (ABA)

Die “Abschließende Arbeit (ABA)” hieß früher “Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)”. Sie ist seit dem Schuljahr 2024/25 freiwillig. Sie kann als Teil der Matura absolviert werden, kann aber auch durch eine weitere schriftliche oder mündliche Reifeprüfung ersetzt werden. Im Rahmen der ABA gibt es neben der früheren “vorwissenschaftlichen Arbeit” (forschende ABA) jetzt auch andere Möglichkeiten wie gestalterische/künstlerische ABA. Die beste Informationsquelle dazu ist https://www.ahs-aba.at/schueler. Bitte beachten Sie allerdings die an unserem Standort abweichenden Fristen und Termine rund um Konzepteinreichung und Abgabe sowie Präsentation der ABA.

Diese und viele andere wichtige Informationen finden Sie im (Eduvidual- Kurs): https://www.eduvidual.at/course/view.php?id=203754

 

Aktuell

Abschließende Arbeit (ABA)

Abschließende Arbeit (ABA)

Je nachdem wann sie zum Haupttermin zugelassen wurden, gelten unterschiedliche Regelungen. Sollten nicht wissen, wann ihr Haupttermin ist, können Sie sich das entsprechende Maturainformationsvideo dazu ansehen: Vorgezogene-vs.-Hauptmaturatermin.mp4

Alle die bereits zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden:

Für alle die bereits zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden, ist die ABA weiterhin verpflichtend abzulegen. Gesetzlich geregelt ist, dass die Bedingungen ihrer Zulassung mind. drei Jahre aufrecht bleiben. Die Möglichkeit zwischen der ABA oder einer schriftlichen bzw. mündlichen Maturaprüfung zu wählen, haben sie drei Jahre nach der Zulassung zum Haupttermin. Wenn Sie z.B: im Sommersemester 2024 zum Haupttermin zugelassen wurden, können Sie erst ab dem Sommersemester 2027 zwischen ABA oder einer schriftlichen bzw. mündlichen Maturaprüfung wählen.

Alle die noch nicht zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden, aber bereits eine ABA begonnen haben:

Wenn Sie bis dato noch nicht zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden, aber bereits ein von ihrer Betreuungsperson und Direktion genehmigtes Thema zur ABA haben, haben Sie drei Optionen:

  1. Sie können bei ihrem bestehenden Thema bleiben. In diesem Fall schreiben Sie einfach weiter an ihrer ABA, ohne zusätzlich etwas zu tun.
  2. Sie können in Absprache mit ihrer Betreuungsperson ihr bestehendes ABA Thema in eine künstlerische, forschende oder gestalterische Arbeit umwandeln. Nähere Informationen finden Sie auf der ABA Homepage unter folgendem Link: https://www.ahs-ABA.at/lehrpersonen/faqs/faqs-zur-ABA#c2601

Sie wollen von der Arbeit zurücktreten? Wenn im Campus noch nichts zur ABA eingetragen ist, dann ist keine Abmeldung nötig. In anderen Fällen ist eine Abmeldung immer zu Semesterbeginn über den Campus möglich.

Alle die noch nicht zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden und noch keine ABA begonnen haben:

Sie haben die Möglichkeit eine ABA zu beginnen oder bei der Zulassung zum Haupttermin eine weitere schriftliche oder mündliche Maturaprüfung zu wählen.

Immer gut zu wissen

Ansprechpartner*innen für die VWA

Sobald Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin haben, ist diese Person immer ihre erste Ansprechperson in allen Angelegenheiten der ABA.

 

Sollten Sie sonstige Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des ABA-Teams:

  • Prof. Raimund Seidl
  • Prof. Martin Stulik

Bei Fragen zu den neuen ABA-Formaten lesen Sie bitte online unter: Neue Formate nach oder wenden Sie sich an Prof. Hebenstreit-Benedicic (andrea.hebenstreit-benedicic@abendgymnasium.at).

 

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt “Kontakte”.