Die Änderungen bei der VWA gelten ab dem aktuellen Schuljahr 2024/25. Je nachdem wann sie zum Haupttermin zugelassen wurden, gelten unterschiedliche Regelungen. Sollten nicht wissen, wann ihr Haupttermin ist, können Sie sich das entsprechende Maturainformationsvideo dazu ansehen: Vorgezogene-vs.-Hauptmaturatermin.mp4

Alle die bereits zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden:

Für alle die bereits zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden, ist die VWA weiterhin verpflichtend abzulegen. Gesetzlich geregelt ist, dass die Bedingungen ihrer Zulassung mind. drei Jahre aufrecht bleiben. Die Möglichkeit zwischen der VWA oder einer schriftlichen bzw. mündlichen Maturaprüfung zu wählen, haben sie drei Jahre nach der Zulassung zum Haupttermin. Wenn sie z.B: im Sommersemester 2024 zum Haupttermin zugelassen wurden, können Sie erst ab dem Sommersemester 2027 zwischen VWA oder einer schriftlichen bzw. mündlichen Maturaprüfung wählen.

Alle die noch nicht zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden, aber bereits eine VWA begonnen haben:

Wenn Sie bis dato noch nicht zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden, aber bereits ein von ihrer Betreuungsperson und Direktion genehmigtes Thema zur VWA haben, haben Sie drei Optionen:

  1. Sie können bei ihrem bestehenden Thema bleiben. In diesem Fall schreiben Sie einfach weiter an ihrer VWA, ohne zusätzlich etwas zu tun.
  2. Sie können bis 30. September 2024, in Absprache mit ihrer Betreuungsperson ihr bestehendes VWA Thema in eine künstlerische, forschende oder gestalterische Arbeit umwandeln. Nähere Informationen finden Sie auf der VWA Homepage unter folgendem Link: https://www.ahs-vwa.at/lehrpersonen/faqs/faqs-zur-vwa#c2601
  3. Sie können bis 30. September 2024 von der VWA zurücktreten und stattdessen bei der Zulassung zum Haupttermin eine weitere schriftliche oder mündliche Maturaprüfung wählen. Dies gilt auch für Arbeiten die bereits auf der VWA Plattform hochgeladen, aber noch nicht präsentiert wurden. Die Abmeldung ist von Mi. 11.09. bis Mo. 30.09., ausschließlich über den Campus unter dem Menüpunkt “Maturaprüfungen”, möglich. Sollte die Abmeldung dort nicht möglich sein, kommen Sie bitte persönlich in eine der Sprechstunden der Administration (siehe Schulhomepage).

Alle die noch nicht zum Haupttermin der Matura zugelassen wurden und noch keine VWA begonnen haben:

Sie haben die Möglichkeit eine VWA zu beginnen oder bei der Zulassung zum Haupttermin eine weitere schriftliche oder mündliche Maturaprüfung zu wählen.








 ✑ Beitrag von …
  • Christoph Seidl

    Administrator. Unterrichtet Psychologie und Philosophie, Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung.