Wenn es zur konkreten Maturaanmeldung geht, gibt es immer wieder viele Fragen, die häufigsten haben wir hier – samt Antworten darauf – zusammengestellt.
Wie viele Maturaprüfungen muss ich ablegen?
Die neue Reifeprüfung besteht aus drei Teilen: schriftliche Reifeprüfung und mündliche Reifeprüfung und Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA). Sie müssen 6 Prüfungen ablegen. Entweder 4 schriftliche und 2 mündliche oder 3 schriftliche und 3 mündliche. Die VWA müssen Sie schreiben und präsentieren. Alles Relevante zur VWA lesen Sie bitte im entsprechenden Menüpunkt „VWA“ nach.
In welchen Fächern muss ich maturieren?
Sie müssen in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache schriftlich maturieren.
In welchen Fächern kann ich maturieren?
Schriftlich: Deutsch, Englisch, Mathematik, Spanisch, Französisch, Türkisch, Latein
Mündlich: Deutsch, Englisch, Mathematik, Geografie, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Psychologie/Philosophie ebenso die Wahlpflichtgegenstände: Informatik, Ökonomie und Kunst.
Die zweiten Fremdsprachen können schriftlich und mündlich maturiert werden, allerdings nur, wenn es als Wahlpflichtfach bis zum ende des 8ten Semester1 gewählt wurde!
Muss ich in Englisch maturieren?
Nein, Sie müssen in einer lebenden Fremdsprache schriftlich maturieren, das kann auch Französisch, Türkisch oder Spanisch sein, wenn es als Wahlpflichtfach bis zum ende des 8ten Semesters gewählt wurde. Latein zählt nicht zu den lebenden Fremdsprachen.
Darf ich in der zweiten Fremdsprache maturieren, auch wenn ich nur die Kurzform besuche (Abschluss mit dem 7. Semester)?
Nein, Sie können in der zweiten Fremdsprache nur dann maturieren, wenn Sie das entsprechende Wahlpflichtfach bis zum ende des 8ten Semesters gewählt haben.
Darf ich in einer externen Fremdsprache maturieren?
Nein, das ist leider nicht mehr möglich.
Wann kann ich eine vorgezogene Maturaprüfung ablegen?
Das ist ausschließlich in jenem Semester möglich in welchen Sie das abschließende Modul eines Gegenstandes im Unterricht besuchen und positiv absolvieren.
Wann ist mein Matura Haupttermin?
Um zum Matura Haupttermin eines Semesters zugelassen zu werden, müssen sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen: 1. Alle Module wurden an unserer Schule besucht bzw. aus einer vorherigen Schule angerechnet. 2. Bis zum Notenschluss der 8ten Module müssen alle Module positiv im Unterricht sein bzw. aus vorherigen Schulen angerechnet worden sein, 3. Sie haben sich rechtzeitig bis zur Deadline der Maturaanmeldung für alle notwendigen Maturaprüfungen im Campus angemeldet.
Darf ich mit einem „Nicht beurteilt“ oder einem „Nicht Genügend“ zum Maturahaupttermin antreten?
Nein, es müssen alle Gegenstände bis zum Notenschluss der 8ten Module (siehe Schulkalender auf der Homepage) positiv absolviert werden.
Wie kann ich mich zur Matura anmelden?
Die Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt „Maturaanmeldung“ im Campus. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist laut Semesterkalender.
Wer sind meine PrüferInnen?
Die Lehrenden, die Sie im abschließenden Modul unterrichtet haben, prüfen Sie bei der Matura. Ist diese Lehrkraft nicht mehr verfügbar, wird Ihnen ein*e Prüfer*in von der Administration zugeteilt. Es ist nicht möglich selbst eine*n Prüfer*in zu wählen.
Ich möchte in einem Fach zur Matura antreten, das zur Gänze angerechnet wurde – wer ist mein Prüfer?
Jene Lehrkraft welche ihnen von der Administration zugewiesen wurde. Bitte in einer der Sprechstunden des Administrators mit ihm besprechen.
Ich habe mich zum Haupttermin angemeldet, werde aber ein oder mehrere Module nicht positiv abschließen
In diesem Fall werden Sie bei der Maturakonferenz nach Notenschluss der 8. Module nicht zum Haupttermin zur Matura zugelassen. Sie werden jedoch zu jenen Gegenständen vorgezogen zugelassen, in welchen sie in diesem Semester den Unterricht positiv abgeschlossen und zur Matura angemeldet haben.
Was passiert, wenn ich eine schriftliche Maturaprüfung nicht schaffe?
In diesem Fall können Sie sich zu einer mündlichen Kompensationsprüfung anmelden. Sollte diese mündliche Prüfung auch negativ sein, müssen Sie zu einem späteren Termin wieder zur schriftlichen Reifeprüfung in diesem Fach antreten. Wenn es eine vorgezogene Maturaprüfung war, dürfen Sie diese erst bei ihrem individuellen Haupttermin wiederholen. Wenn es eine Prüfung im Rahmen des Haupttermins der Matura war, dürfen Sie sich beim nächsten Maturatermin gleich neu anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu jedem Maturatermin neu anmelden müssen.
Was passiert, wenn ich eine mündliche Maturaprüfung nicht schaffe?
Sie müssen die Prüfung wiederholen. Wenn es eine vorgezogene Maturaprüfung war, dürfen Sie diese erst bei ihrem individuellen Haupttermin wiederholen. Wenn es eine Prüfung im Rahmen des Haupttermins der Matura war, dürfen Sie sich beim nächsten Maturatermin gleich neu anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu jedem Maturatermin neu anmelden müssen.
Was passiert, wenn ich eine vorgezogene mündliche Maturaprüfung nicht schaffe?
Sie müssen die Prüfung bei Ihrem individuellen Haupttermin wiederholen.
Wie viel Zeit habe ich für die Maturaprüfungen?
D, E, SP2: 5 Stunden (keine Schulstunden, sondern „wirkliche“ Stunden)
L, M, DG: 4 Stunden (keine Schulstunden, sondern „wirkliche“ Stunden)
Mündliche Prüfungen: Ca 30min Vorbereitungszeit und 10 – 15 Minuten Prüfungszeit
Ich muss eine Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) schreiben. Wie geht das?
Da dies sehr umfangreich zu erklären ist, lesen Sie bitte dazu die Informationen im entsprechenden Menüpunkt. Bei konkreten Fragen können Sie sich gerne an ihre*n Studienkoordinator*in wenden.
Ich habe bereits eine Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) an meiner vorigen Schule geschrieben. Kann diese angerechnet werden?
Ja, aber nur wenn die VWA präsentiert und positiv beurteilt wurde. Bitte kommen Sie mit dem VWA Zeugnis in eine der Sprechstunden des Administrators (siehe Schulhomepage) um die VWA anrechnen zu lassen.
Ich habe bereits an einer anderen Schule Maturaprüfungen abgelegt – werden mir diese angerechnet?
Bitte kommen Sie mit dem Zeugnis der positiv absolvierten Maturaprüfungen in eine der Sprechstunden des Administrators (siehe Schulhomepage). Der Administrator prüft ob eine Anrechnung möglich ist und führt diese mitunter gleich durch.