Tests und Masken
Ein PCR Test pro Woche.
Maskenpflicht
Mit Montag, 25. April 2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt:
- Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
- Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
- Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.
- Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt.
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html
Corona- Maturabestimmungen:
Welche Regelungen müssen Kandidat/innen am Prüfungstag beachten?
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Bestenfalls testen sich Prüfungskandidat/innen sowie Lehrpersonen bereits am Vortag der Prüfung in der Schule oder in einer externen Teststelle.
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Prüfungskandidat/innen, dürfen den Prüfungsort nur betreten, wenn sie entweder getestet oder genesen sind.
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Prüfungskandidat/innen, die getestet sind, erbringen folgenden Nachweis durch eine Testung in der Schule oder in einer externen Teststelle:
o negatives Testergebnis eines Antigentests, der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegendarf ODER
o negatives Testergebnis eines PCR-Tests, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegendarf.
o Prüfungskandidat/innen, die geimpft sind, erbringen ebenfalls einen Nachweis über einegeringe epidemiologische Gefahr mittels Antigen- oder PCR-Test (s. oben).*
• Prüfungskandidat/innen, die genesen sind, bestätigen, dass sie in den letzten 60 Tagen eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben. Die 60-tägige Testbefreiung gilt ab dem Datum des ersten positiven PCR-Testergebnisses.