Am 31. Juli 2021 findet ein Teatime Talk zum Thema „Gesetzliches und Übergesetzliches Sprachenrecht in Österreich“ statt. Die Veranstaltung wird von der Österreichischen Gesellschaft für Rechtslinguistik (ÖGRL) organisiert. Studierenden und angehenden Studierenden des Faches Sprache und Recht wird die Teilnahme empfohlen, um einen Einblick in aktuelle Probleme des Sprachenrechts zu gewinnen.
Gesetzliches und Übergesetzliches Sprachenrecht in Österreich
Kann es ein über das gesetzte Recht hinausgehendes Sprachenrecht geben? Der Begründer der Reinen Rechtslehre Hans Kelsen bringt die spannungsgeladene Beziehung zwischen Rechtspositivismus und Naturrechtslehre 1927 auf den Punkt. Er schreibt:
„Die Frage, die auf das Naturrecht zielt, ist die ewige Frage, was hinter dem positiven Recht steckt. Und wer die Antwort sucht, der findet, fürchte ich, nicht die absolute Wahrheit einer Metaphysik noch die absolute Gerechtigkeit eines Naturrechts. Wer den Schleier hebt und sein Auge nicht schließt, dem starrt das Gorgonenhaupt der Macht entgegen.“
Naturrecht und positives Recht, absolute Wahrheit und absolute Gerechtigkeit gefolgt vom Gorgonenhaupt der Macht – das sind komplexe und fordernde Konzepte, die im Kontext der Sprachenfrage in Österreich relevant sind und Spannungsfelder erzeugen. Wovon ist eigentlich die Rede, wenn der Begriff des Sprachenrechts fällt, und wer soll auf Basis welcher Legitimation Sprachnormen aufstellen dürfen? Es zeigen sich Bruchlinien in den Auffassungen der verschiedenen Standpunkte. Die grundlegende Unterscheidung zwischen rechtspositivistischem und naturrechtlichem Denken liegt – je nach Perspektive – in der Annahme oder Ablehnung von transpositivem Recht, also einem Recht, das aus einer bestimmten als legitim betrachteten Geltungsquelle heraus gelten soll, eben unabhängig davon, ob es in einem Rechtssetzungsverfahren von Menschen erzeugt worden ist. Kann übergesetzliches Sprachenrecht überhaupt erkennbar sein, und ist es justiziabel? Gibt es ein subjektives Recht auf die „Muttersprache“? Dieser Kurzvortrag verspricht keine einfachen Lösungen aber spannende Diskussionen zu den Schnittstellen von Angewandter Rechtslinguistik und Rechtsphilosophie.
Wann: 31. Juli 2021, 18.00 Uhr
Wo: Zoom
Anmeldung per Email: daniel.leisser@oegrl.com / daniel.leisser@abendgymnasium.at