Alles, was das Recht berührt, wird zugleich auch durch die Sprache berührt.
Im Wahlfach „Sprache und Recht“ werden wir uns kritisch mit Sprache und Recht auseinandersetzen.
Welche Beziehung besteht zwischen Sprache und Recht? Warum ist die Herrschaft des Rechts zugleich auch eine Herrschaft der Sprache. Kann es Recht ohne Sprache geben? Was versteht man unter dem gordischen Knoten zwischen Rechtssprache und institutioneller Macht? Wie läuft eigentlich eine Gerichtsverhandlung wirklich ab? Diesen und vielen anderen Fragen wollen wir gemeinsam in unserem Wahlpflichtfach nachspüren.
Unsere Studierenden beschäftigen sich vorangig mit rechtswissenschaftlichen bzw. rechtslinguistischen Themen und erwerben bzw. erarbeiten u.a. folgende Kompetenzen und Themenbereiche:
Sachkompetenz:
Recht als gesellschaftliches Konstrukt
Grundlagen der Rechtstheorie
Grundlagen des Öffentlichen Rechts
Grundlagen des Privatrechts
Grundlagen der Rechtsphilosophie
Grundlagen des Europarechts
Sprache und Auslegungsmethoden
Methodenkompetenz:
Analyse und Auslegung von Rechtssprache in ausgewählter rechtswissenschaftlicher u. rechtslinguistischer Literatur
Analyse und Auslegung von historischen und zeitgenössischen Rechtstexten
Analyse und Auslegung von Gesetzesvorschlägen
Analyse von Hauptverhandlungen am Landesgericht für Strafsachen
Analyse und Interpretation von sprachlichen Problemstellungen anhand zeitgenössischer Fälle
Analyse und Interpretation von rechtslinguistischen Texten.
Modulleitung: Mag. Daniel Leisser und Mag. Eva Gotschim
Dieses Lehrangebot entspricht dem in der veralteten Auflistung genannten Wahlpflichtfach „Recht und Gerechtigkeit“. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://bildungshub.wien/projekte/sprache-und-recht-unterrichtsfach-am-gymnasium-fuer-berufstaetige/
Da mich die angegebenen Kompetenzen interessieren und mir im weiteren Bildungsverlauf hilfreich sein könnten, würde ich mich gerne für diese Wahlpflichtfach zusätzlich inskribieren lassen. Ist es gestattet, im Falle der Unmöglichkeit zuvor Genannten, das WPF ohne Beurteilung zu besuchen?
Beste Grüße,
FL
Sehr geehrter Studierender,
aufgrund der beschränkten Raumkapazitäten ist eine ordnungsgemäße Inskription erforderlich.
Sollten nach Beendigung der Anmeldefrist noch Sitzplätze im Fach zur Verfügung stehen, sind Sie uns natürlich ebenso willkommen.
Wir empfehlen aber dezidiert eine Inskription, da Sie nur auf diese Weise Anspruch auf den Besuch des Wahlpflichtfachs geltend machen können.
Beste Grüße,
Fachgruppe Recht