Das sind Informationen vergangener Ereignisse.

Sprache und Recht

“[j]ust as everything King Midas touched turned into gold, everything to which the law refers becomes law, i.e. something legally e x i s t i n g”.

Hans Kelsen

Im Wahlpflichtfach „Sprache und Recht“ werden wir uns kritisch mit Sprache und Recht aus rechtslinguistischer und rechtsdogmatischer Perspektive auseinandersetzen.

Welche Beziehung besteht zwischen Sprache und Recht? Warum ist die Herrschaft des Rechts zugleich auch eine Herrschaft der Sprache. Kann es Recht ohne Sprache geben? Was versteht man unter dem gordischen Knoten zwischen Rechtssprache und institutioneller Macht? Diesen und vielen anderen Fragen wollen wir gemeinsam in unserem Wahlpflichtfach nachspüren.

Unsere Studierenden beschäftigen sich vorrangig mit rechtswissenschaftlichen bzw. rechtslinguistischen Themen und erwerben bzw. erarbeiten u.a. folgende Kompetenzen und Themenbereiche:

Sachkompetenz:
Recht als gesellschaftliches Konstrukt, Grundlagen der Rechtstheorie, Grundlagen des Öffentlichen Rechts, Grundlagen des Privatrechts, Grundlagen der Rechtsphilosophie, Grundlagen des Europarechts, Sprache und Auslegungsmethoden

Methodenkompetenz:
Analyse und Auslegung von Rechtssprache in ausgewählter rechtswissenschaftlicher u. rechtslinguistischer Literatur, Analyse und Auslegung von historischen und zeitgenössischen Rechtstexten, Analyse und Auslegung von Gesetzesvorschlägen, Analyse von Hauptverhandlungen am Landesgericht für Strafsachen, Analyse und Interpretation von sprachlichen Problemstellungen anhand zeitgenössischer Fälle, Analyse und Interpretation von rechtslinguistischen Texten.

Modulleitung: Mag. Daniel Leisser und Mag. Isabella Kaiser