Diese Informationen sind vor mehr als einem Jahr veröffentlicht worden und beziehen sich auf ein vergangenes Semester.

In diesem Beitrag informieren Sie der Bildungsminister über Obergrenzen, Zulassungsprüfungen und weitere Besonderheiten des Studiums an einer österreichischen Universität. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite http://www.studiversum.at/.


Liebe Schülerinnen und Schüler!

Mit der Matura werden Sie ein wichtiges Ziel auf Ihrem Bildungsweg erreichen ich wünsche Ihnen, dass Sie die bevorstehenden Prüfungen mit Erfolg abschließen. Sollten Sie in diesem Herbst ein Studium aus einem der unten genannten Studienfelder oder ein Lehramtsstudium an einer österreichischen Universität anstreben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in diesen Feldern noch vor dem Sommer eine Registrierung notwendig ist.

In den nachstehend angeführten Studienfeldern wurden Obergrenzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger festgelegt:

  • Biologie und Biochemie (z.B. Studien Biologie, Molekularbiologie, Ernährungswissenschaften, etc.)
  • Informatik (z.B. Studien Informatik, Medizinische Informatik, Telematik, Wirtschaftsinformatik, etc.)
  • Wirtschaft (z.B. Studien Sozialwirtschaft, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaft und Recht, Betriebswirtschaft, Internationale Wirtschaftswissenschaften, etc.)
  • Pharmazie
  • Architektur und Städteplanung (z.B. Studien Architektur, Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur, Raumplanung und Raumordnung, etc.)
  • Publizistik (z.B. Studien Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaft, etc.)
  • Psychologie
  • Veterinärmedizin

In den Lehramtsstudien und in den künstlerischen Studien ist vor der Zulassung die Eignung für das Studium, im Studium Sportwissenschaften und im Lehramtsstudium Bewegung und Sport ist die sportliche Eignung nachzuweisen. Für Human- und Zahnmedizin gelten Sonderregelungen.

In Erziehungswissenschaften, Fremdsprachen und Recht kann es ab dem Studienjahr 2019/20 zu Zugangsregelungen kommen; für das kommende Studienjahr ist dies jedoch noch nicht relevant.

Wenn Sie ein zugangsgeregeltes Fach studieren möchten, registrieren Sie sich bitte rechtzeitig an Ihrer Wunsch-Universität. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Universität oder auf www.studiversum.at.

Sollte die Zahl der registrierten Studienwerberinnen und Studienwerber die zur Verfügung stehenden Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger an der jeweiligen Universität übersteigen, kann es an den Universitäten zu Aufnahmeverfahren kommen. Allgemeines Ziel ist eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse somit auch bessere Studienbedingungen für Sie! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute für die Entscheidung über Ihren weiteren Lebensweg.

Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Diese Informationen sind vor mehr als einem Jahr veröffentlicht worden und beziehen sich auf ein vergangenes Semester.







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