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Versicherungen und Steuersachen werden Sie wohl thematisch auch am Abendgymnasium kaum finden. Obwohl es in den Lehrplänen um Allgemeinbildung geht, bleiben konkrete Anwendungen meist der eigenen Initiative überlassen.
Was aber hilfreich ist, und das ist durchaus Teil der Bildung auf dem Weg zur Matura, den Unterschied zwischen „Neutrale Aussage“ – „Lustige Aussage“ – Ironie – Sarkasmus – Zynismus zu kennen, und was rechtlich genau „Parodie“ und „Satire“ bedeutet.

Was dürfen Satire und Parodie? –
„In dieser Folge gehen wir mit vielen anschaulichen Beispielen der Frage nach, was im Namen der Satire erlaubt ist, auch wenn dabei Zweifel an Kurt Tucholskys bekannter Aussage “Satire darf alles” aufkommen.“
Dazu – gleichsam als Fernstudienprojekt der Projektwoche, ohne dass Sie dazu in die Schule oder anderswo hinkommen müssen – gibt es ein hervorragendes Gespräch, das Sie sich alleine zuhause oder unterwegs anhören können, zeitsouverän, also zu jedem beliebigen Zeitpunkt.
Danach kennen Sie sich gut aus, und wissen, wovon die Rede ist, wenn es um die feine Grenze geht, zwischen das, was man sagen darf (Meinungsfreiheit) und was man nicht sagen darf (Verletzung der Persönlichkeitsrechte).
Das Gespräch ist in Deutschland aufgenommen, gilt aber auch für österreichische und andere Verhältnisse. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die moralische Komponente der Frage – aber darüber wird gleich am Anfang des Gesprächs diskutiert. Und es geht um Kunst.
Link zum Gespräch (1 Stunde 30 min)
Oder gleich hier:
„Rechtsbelehrung… Alles was Sie hier hören, kann und wird auch gegen Sie verwendet werden.“