Diese Informationen sind vor mehr als einem Jahr veröffentlicht worden und beziehen sich auf ein vergangenes Semester.

gem. § 6 Abs. 7 der Kundmachung des Schulleiters zur Wahl der Studierendenvertreter vom 17.02.2014

Zahl der Wahlberechtigen: 1808

Erster Wahlgang

Zahl der abgegebenen Stimmen: 169
Zahl der ungültigen Stimmen: 28
Zahl der gültigen Stimmen: 141

Zahl der Erststimmen Zahl der Wahlpunkte
Stella Sophia AURACHER 19 1557
Dominik BUXBAUM 54 1657
Florin CRISAN 7 1312
Radu CRISAN 4 1290
Timna FREWEIN 11 1295
Corina HÄUSLER 4 1387
Verena KOVACS 9 1386
Bettina SCHMIDT 8 1354
Hubert Matthäus URCH 25 1452

 

Stichwahl

Zahl der abgegebenen Stimmen: 71
Zahl der ungültigen Stimmen: 4
Zahl der gültigen Stimmen: 67

Zahl der Stimmen für Dominik BUXBAUM: 39
Zahl der Stimmen für Hubert Matthäus URCH: 28

Wahlergebnis

  1. Dominik BUXBAUM wurde gem. § 6 Abs. 2 zum Schulsprecher gewählt.
  2. Stella Sophia AURACHER wurde gem. § 6 Abs. 3 zur ersten Sprecherin der Studierenden im Schulgemeinschaftsausschuss gewählt.
  3. Hubert Matthäus URCH wurde gem. § 6 Abs. 3 zum zweiten Sprecher der Studierenden im Schulgemeinschaftsausschuss gewählt.
  4. Corina HÄUSLER wurde gem. § 6 Abs. 4 zur ersten weiteren Studierendenvertreterin gewählt.
  5. Verena KOVACS wurde gem. § 6 Abs. 4 zur zweiten weiteren Studierendenvertreterin gewählt.
  6. Bettina SCHMIDT wurde gem. § 6 Abs. 4 zur dritten weiteren Studierendenvertreterin gewählt.
  7. Florin CRISAN wurde gem. § 6 Abs. 4 zum vierten weiteren Studierendenvertreter gewählt.
  8. Timna FREWEIN wurde gem. § 6 Abs. 5 zur ersten Stellvertreterin der Studierendenvertreter gewählt.
  9. Radu CRISAN wurde gem. § 6 Abs. 5 zum zweiten Stellvertreter der Studierendenvertreter gewählt. 

Anfechtung der Wahl

Die Wahl eines Studierendenvertreters kann von jedem Wahlberechtigten innerhalb von einer Woche ab der Kundmachung des Wahlergebnisses angefochten werden. Die Anfechtung ist zu begründen, an den Schulleiter zu richten und im Sekretariat abzugeben. Über die Anfechtung einer Wahl entscheidet der Schulleiter. Gegen die Entscheidung ist ein Widerspruch nicht zulässig.

Der Wahlvorsitzende:
B u l i s

Diese Informationen sind vor mehr als einem Jahr veröffentlicht worden und beziehen sich auf ein vergangenes Semester.







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