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Alle Beiträge auf der Homepage des Wiener Abendgymnasiums

Aktuell

Schularbeiten der 8. Module ab 28.03.

Deutsch Schularbeit am 28.03.2023:

  • 8V, 8W, 8W2 – Prof. Henzl & Prof. Ferner-Ordner / 6. – 9. Einheit / AUDIMAX
  • 8A, 8C – Prof. Fatoba & Prof. Top / 10. – 13. Einheit / AUDIMAX
  • 8B – Prof. Menschhorn / 10. – 13 Einheit / Hörsaal 2
  • 8D, 8F – Prof. Strobl / 10. – 13. Einheit / MENSA

 

Englisch Schularbeit am 30.03.2023:

  • 8V, 8D – Prof. Heidlmair & Prof. Leichsenring / 6. – 8. Einheit / MENSA
  • 8W – Prof. Keszeg / 6. – 8. Einheit / Hörsaal 2
  • 8A, 8B, 8C, 8F2 – Prof. Kamauf & Prof. Schmidhammer / 10. – 12. Einheit / MENSA
  • 8F – Prof. Schilling / 10. – 12. Einheit / Hörsaal 2

 

Schulsozialarbeit

Verena Prasek

Verena Prasek, Schulsozialarbeiterin

SCHULSOZIALARBEIT
Liebe Studierende, Liebes Lehrpersonal,

Mein Name ist Verena Prasek und ich bin die Schulsozialarbeiterin an der Schule.
Das Angebot der Schulsozialarbeit kann kostenlos und freiwillig genutzt werden, die Gespräche sind vertraulich.

Ich stehe allen Personen in der Schule als Ansprechperson zur Verfügung.
Zu meinen Angeboten gehören: mehr lesen…

Englisch Fördermodule

Im Sommersemester 2023 führt Martin Schmidhammer Förderkurse in Englisch durch, die jederzeit besucht werden können.

 


 

FÖRDERMODUL GRAMMAR ab 1.März 2023

WAS: Wiederholung Grundgrammatik
(Tenses, Reported Speech, Passive, IF-Clauses,…)

ZIELGRUPPE: Module 5 – 7

WANN: Mittwoch, 10. Einheit (17.55 Uhr)

WO: Raum E 01

LEITER: Schmidhammer

 


 

FÖRDERMODUL LISTENING ab 1.März 2023

WAS: Übungen für das Lese- und Hörverständnis

ZIELGRUPPE: Studierende der Module 5 – 8

WANN: Freitag, 7. Einheit (15:20 Uhr)

WO: Raum E01

LEITER: Schmidhammer

 


 

FÖRDERMODUL TEXT ab 1.März 2023

WAS: Wiederholung aller maturarelevanten Textsorten
(eMails, article, essay writing…)

ZIELGRUPPE: QuereinsteigerInnen, Studierende Module 6 – 8

WANN: Freitag, 8. Einheit (16:05)

WO: Raum E01

LEITER: Schmidhammer

VWA-Kurse im Sommersemester 2023

Falls Sie Hilfe brauchen rundum Ihre VWA, können Sie sich in den VWA-Kursen schlau machen.

Bis etwa Ende März geht es primär um die Einreichung der Konzepte in der VWA-Datenbank.

Ab etwa April werden dann Werkzeuge zum Schreibprozess vermittelt.

 

Hier die verschiedenen Kurse:

 

Di 14.25-16.05 Raum Mensa MENS/STRB

Di 17.00-18.40 Raum E01 KRENN

Di 17.55-19.30 Raum E04 GOT

Mi 10.55-12.35 Raum C20 SEIDR

Do 17.55-19.30 Raum A20 STU

Jugendcoaching

Ghassan ABDOLLAH

Ghassan ABDOLLAH, MA, Jugendcoach

Jugendcoaching: ist ein individuelles vertrauliches Beratungs- und Coaching Angebot für Schülerinnen und Schüler ab dem 9. Schulbesuchsjahr bis zum 21. Lebensjahr mit dem Ziel, den Verbleib in der Schule zu sichern oder den Übertritt in eine andere Ausbildung zu ermöglichen.  Die Beratung im Jugendcoaching kann einmalig sein bis hin zu einer längerfristigen Begleitung bis zu 1. Jahr.

Beratungstermine können telefonisch, per WhatsApp, per Mail oder Persönlich vereinbart werden; Es besteht die Möglichkeit Beratungen sowohl in der Schule als auch online durchzuführen.

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Anmeldung Theater-Abonnement 2022/23

Anmeldung Theater-Abonnement 2022/23

Das sind Informationen vergangener Ereignisse.

Liebe Theater-Freunde,

auch heuer gibt es wieder die Möglichkeit, über den Verein „Theater der Jugend“ ein Oberstufen-Abonnement mit stark ermäßigten Karten für bis für 8 Vorstellungen von Oktober 2022 bis Mai 2023 zu erstehen. Auf unseren Schultyp abgestimmt finden alle 8 Vorstellungen am Wochenende statt.

Die einzelnen Stücke stehen noch nicht fest, angestrebt wird jeweils ein Stück aus Burgtheater, Akademietheater, Volkstheater, Josefstadt, Renaissancetheater und Theater im Zentrum. Außerdem werden auch ein Musical (wahrscheinlich „Rebecca“) und eine Oper dabei sein.

Wer sich für das Abonnement anmelden möchte, füllt bitte dieses Formular aus.

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Alle weiteren Kategorien

Exkursion in die ÖNB

Knapp 50 Studierende nahmen am 16.3.2023 an einer Führung durch den eindrucksvollen, wenn auch sehr kalten, barocken Prunksaal der Österreichischen Nationalbibliothek teil.

In zwei parallelen Führungen kam unter reger Beteiligung der Teilnehmenden Erstaunliches zur Sprache: Zum Beispiel, warum alte Bücher keine Heizung mögen oder, wieviel Kilo Gold im Saal verarbeitet wurden und Vieles, Vieles mehr.Studierende mit dem Gründer der ÖNB

Exkursion Hyperglobus

 

 

Am Donnerstag 9. März 2023 hatten die Studierenden der 2V im Rahmen des GWK Unterrichts die Möglichkeit den Hyperglobus der Universität Wien zu sehen.

Im Neuen Institutsgebäude des Uni Wien auf dem Kartographie Institut nahmen wir ca. eine Stunde an einer Hyperglobus „Show“ teil. Der Hyperglobus ist quasi ein Kugelsmartboard im Maßstab 1: 10 000 000 (ca. 1,2 m Durchmesser) – also ein Riesenglobus, der allerlei Dinge, sogenannte „Stories“ darstellen kann. Spektakuläre Animation zeigen etwa die Wetterabläufe, Kontinentaldrift, Migration von Vögeln, Flugzeuge, Vulkanausbrüche, Co2 Ausstöße und vieles mehr. Allein die Grundeinstellung Tag/Nacht ist fazinierend und  gibt Einblicke, wie sie wohl sonst nur aus dem Weltall zu sehen sind.

Wir waren sehr beeindruckt und fragten gleich an, ob wir wieder kommen dürften. Danach blieb auch noch etwas Zeit, um das Hauptgebäude der Universität Wien (den Innenhof, das Audimax, den Lesesaal etc.) zu besichtigen. Durch Zufall trafen wir eine Absolventen des Abendgymnasiums, der nun auf der Uni Geschichte und Deutsch studiert und brav zu einer Vorlesung eilte – so sind sie nämlich die Abendgymnasium Studis und Absolventen :).

 

Ein Diskussionsabend zu Demokratie. Menschenrechte. Rechtstaat.

Ein Diskussionsabend zu Demokratie. Menschenrechte. Rechtstaat.

Im Rahmen der mehrjährig angedachten Initiative „Welt von Morgen“ möchten wir als Studierende, Lehrende und Absolvent:innen des Abendgymnasium Wien über die brisanten Themen unserer Zeit reden und dabei mögliche Wege in eine erfolgreiche Zukunft ausleuchten. Die Jugend bringt ihre Sicht ein, Erfahrene tragen ihre Erkenntnisse bei. So entstehen aus Thesen Zukunftsimpulse, die wir – sobald ausgereift – an die Führenden in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik herantragen wollen.

HERZLICHE EINLADUNG

zu unserem Gespräch mit dem Obmann des Vereins Justizgeschichte und Rechtstaat und Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Friedrich Forsthuber,

über das Thema

Demokratie. Menschenrechte. Rechtstaat.

am Donnerstag 13.04.2023 um 18:00 Uhr

Wo: Raum A21 am Abendgymnasium Wien

Die Thesen und vorbereitenden Materialien werden hier gepostet.

 

Vereinte Nationen A/RES/217 A (III)

10. Dezember 1948

Dritte Tagung
Resolution der Generalversammlung
217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben,
den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst

A/RES/217 A (III) 2
wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

A/RES/217 A (III)
3

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11
1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

A/RES/217 A (III) 4

Artikel 16
1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

A/RES/217 A (III) 5

Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

A/RES/217 A (III) 6
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

183. Plenarsitzung
10. Dezember 1948

Bildnachweis: Flag of United Nations

Emotion. Information. Manipulation.

Emotion. Information. Manipulation.

Im Rahmen der mehrjährig angedachten Initiative „Welt von Morgen“ möchten wir als Studierende, Lehrende und Absolvent:innen des Abendgymnasium Wien über die brisanten Themen unserer Zeit reden und dabei mögliche Wege in eine erfolgreiche Zukunft ausleuchten. Die Jugend bringt ihre Sicht ein, Erfahrene tragen ihre Erkenntnisse bei. So entstehen aus Thesen Zukunftsimpulse, die wir – sobald ausgereift – an die Führenden in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik herantragen wollen.

 

HERZLICHE EINLADUNG

zu unserem Gespräch 09 über das Thema

Emotion. Information. Manipulation

am Freitag 10.03.2023 um 17:00 Uhr

im Café Wortner, Wiedner Hauptstrasse 55 in 1040 Wien

Bitte um Ihre verbindliche Anmeldung per Email an w.reismann@thebetterway.cc. Die maximale Teilnahmezahl ist aus Platzgründen mit 30 begrenzt. Bitte um Verständnis und daher bis 4. März 2023 anmelden, first come, first serve 🙂

 

Katholischer Religionsunterricht im Sommersemester 2023

Katholischer Religionsunterricht im Sommersemester 2023

Abendschule – Räume und Unterrichtszeiten

Religionsunterricht findet immer am MITTWOCH statt.

7. Einheit: 15:20–16:05 Uhr, Raum  D 20
8. Einheit: 16:10–16:55 Uhr, Raum  D 20
9. Einheit: 17:00–17:45 Uhr, Raum  D 20
10. Einheit: 17:55–18:40 Uhr, Raum D 20

Moduleinteilung und Unterrichtszeiteinteilung nach Absprache.

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Mailadressen

Anfragen, Sekretariat
wien@abendgymnasium.at

Schulleitung
schulleitung.wien@abendgymnasium.at

Lehrer:innen
vorname.zuname@abendgymnasium.at

Neuanmeldungen
einstufung.wien@abendgymnasium.at

Studierendenvertretung
studierendenvertretung.wien@abendgymnasium.at

Bildungsberatung
bildungsberatung.wien@abendgymnasium.at

Kummernummer
kummernummer.wien@abendgymnasium.at

Oder Sie schreiben es ans
salzamt.wien@abendgymnasium.at

Englisch Fördermodule

Im Sommersemester 2023 führt Martin Schmidhammer Förderkurse in Englisch durch, die jederzeit besucht werden können.

 


 

FÖRDERMODUL GRAMMAR ab 1.März 2023

WAS: Wiederholung Grundgrammatik
(Tenses, Reported Speech, Passive, IF-Clauses,…)

ZIELGRUPPE: Module 5 – 7

WANN: Mittwoch, 10. Einheit (17.55 Uhr)

WO: Raum E 01

LEITER: Schmidhammer

 


 

FÖRDERMODUL LISTENING ab 1.März 2023

WAS: Übungen für das Lese- und Hörverständnis

ZIELGRUPPE: Studierende der Module 5 – 8

WANN: Freitag, 7. Einheit (15:20 Uhr)

WO: Raum E01

LEITER: Schmidhammer

 


 

FÖRDERMODUL TEXT ab 1.März 2023

WAS: Wiederholung aller maturarelevanten Textsorten
(eMails, article, essay writing…)

ZIELGRUPPE: QuereinsteigerInnen, Studierende Module 6 – 8

WANN: Freitag, 8. Einheit (16:05)

WO: Raum E01

LEITER: Schmidhammer

Fragen zu unserer Zukunft

Fragen zu unserer Zukunft

Im Rahmen der mehrjährig angedachten Initiative „Welt von Morgen“ möchten wir als Studierende, Lehrende und Absolvent:innen des Abendgymnasium Wien über die brisanten Themen unserer Zeit reden und dabei mögliche Wege in eine erfolgreiche Zukunft ausleuchten. Die Jugend bringt ihre Sicht ein, Erfahrene tragen ihre Erkenntnisse bei. So entstehen aus Thesen Zukunftsimpulse, die wir – sobald ausgereift – an die Führenden in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik herantragen wollen.

 

HERZLICHE EINLADUNG

zu unserem Gespräch 04 über das Thema

Persönliche Fragen zu unserer Zukunft

am Sonntag, 26.02.2023 um 19:30

Mautwirtshaus in Mödling, Kaiserin Elisabeth Straße 22

·       Was sind aus unserer Sicht brennende Zukunftsthemen?

·       Was ist zu tun? Wer soll was tun? Was können wir selber tun?

Wichtig ist uns die zahlreiche Teilnahme junger Menschen von 15 bis 35, denn ihnen gehört die Zukunft, auf sie kommt es an.

Bitte um Ihre verbindliche Anmeldung per Email an w.reismann@thebetterway.cc. Die maximale Teilnahmezahl ist aus Platzgründen mit 30 begrenzt. Bitte um Verständnis und daher bald anmelden, first come, first serve 🙂

 

Rückfragen gerne auch persönlich unter +43 681 815 611 29

Unsere Gespräche werden im Anschluss zusammengefasst und zur weiteren Diskussion gestellt. Dazu ersuchen wir um aktive Mitwirkung. Wir freuen uns auf einen interessanten, gerne auch kontroversiellen Abend.

Wichtige Informationen zur ersten Semesterwoche

Herzlich Willkommen im Sommersemester 2023!

  • Am Montag, 13. Februar gibt es noch keinen stundenplanmäßigen Unterricht. Für alle neuen Studierenden findet um 18:00 eine Informationsveranstaltung statt.
  • Ab Dienstag findet der Unterricht normal statt. Den aktuellen Raumplan und Stundenplan können Sie auf Webuntis einsehen.
    Bitte bestätigen Sie ihren Schulplatz innerhalb der ersten zwei  Wochen bei Ihrer Studienkoordinatorin / Ihrem Studienkoordinator.
  • Die Nachinskriptionsfrist endet am Freitag, 17. Februar. An diesem Tag werden alle Studienkoordinator*innen für Sie zu sprechen sein.
    Schulbuchgutscheine und Inskriptionsbestätigungen finden Sie ab 20. Februar auf Ihren Campus.
  • bestellte Zeugnisse können ab sofort zu den Öffnungszeiten des Sekretariats abgeholt werden

VWA Präsentationen im aktuellen Semester

Die VWA-Präsentationen finden vom 14.3. bis 17.3. statt.

Sie finden Ihren persönlichen Präsentationstermin am Campus unter „Maturaprüfungen“.

Bitte erscheinen Sie pünktlich, nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer/m Betreuer/in.

 

 

 

Sozialprojekt: Lehrer:innen und Studierende kochen gemeinsam in der Notschlafstelle der Vinzirast

Sozialprojekt: Lehrer:innen und Studierende kochen gemeinsam in der Notschlafstelle der Vinzirast

Jeden Samstag kochen Studierende und Lehrende unterschiedlicher Herkunft und Bekenntnisses gemeinsam in der Notschlafstelle der Vinzirast. An jedem Abend – 365 Tage im Jahr – werden in der VinziRast-Notschlafstelle bis zu 60 obdachlose Menschen aufgenommen. Sie erhalten ein Bett, ein warmes Abendessen, bei Bedarf Kleidung und bevor sie die Einrichtung am Morgen wieder verlassen ein Frühstück. Die Notschlafstelle steht allen obdachlosen Menschen offen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus. Einzige Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass sich die Gäste friedlich und rücksichtsvoll verhalten. Die Gäste können auch ihre Hunde mitbringen. Betreut wird die Notschlafstelle ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Es ist uns wichtig, unseren Gästen ohne Urteil zu begegnen und eine Atmosphäre der Geborgenheit, Sicherheit und Ruhe zu vermitteln (VinziRast-Notschlafstelle: VinziRast).
Und so machen wir das:
Jedes Kochteam besteht aus mindestens 2 Personen.
Schritt 1: Die Einsatzleitung erhält am Freitag einen Anruf des Zivildieners der Vinzirast, um mitzuteilen,
  • welche Lebensmittel verfügbar sind
  • welche Lebensmittel verkocht werden sollen
  • wie viele Gäste zu erwarten sind
 
Schritt 2: Das Kochteam trifft am Samstag in der Notschlafstelle der Vinzirast, Wilhelmstraße 10, A-1120 Wienum 16:30 Uhr ein.
Unmittelbar nach dem Eintreffen
  • entnehmt ihr Schlüssel aus dem Kästchen vor der Eingangstüre mittels Code (dieser wird mündlich weitergegeben und ist streng vertraulich zu behandeln)
  • öffnet den Kühlschrank und überprüft, ob noch (brauchbare) Überreste vom Vortrag oder allfällige Lebensmittelspenden zur Verfügung stehen
  • überprüft den Geschirrspüler und dreht ihn auf, da er eine lange Aufwärmphase benötigt
  • schaltet den Teewärmbehälter ein (wichtig: es gibt am Abend keinen Kaffee)
  • begebt Euch in den Keller und holt euch eine sinnvolle Menge an Lebensmittel, die ihr im Rahmen des Abends verkochen wollt.
  • Falls ihr unerwartet etwas einkaufen müsst: Das Geld dafür bekommt ihr von der VinziRast retour, indem ihr die Rechnung mit Namen, Datum des Kochdienstes und IBAN in das Postkästchen mit der Bezeichnung “Büro” im Stiegenhaus werft. Bitte keinesfalls mehr als 40 Euro ausgeben.
Schritt 3: Es wird gekocht.
Die Wahl der Speisen, die ihr zubereiten wollt, bleibt gänzlich Euch überlassen. Bisher haben wir die Erfahrung gemacht, dass es sich auszahlt, nach keep it short and simple vorzugehen.
Die wesentlichen Voraussetzungen für das Essen sind:
  • gesund
  • einfach
  • nahrhaft
  • eine vegetarian option
Meist wird ein Hauptgericht (mit und ohne Fleisch), Suppe und/oder Salat und eine Nachspeise zubereitet.
Bei Kurzschluss: entweder selbst in den Keller runter gehen, links befindet sich der Sicherungskäfig. Ca. in der Mitte ist die Zeile „Küche“ – beschriftet.
Schritt 4: Vorbereitung der Essensausgabe
Auf der Anrichte platzieren:
  • Teller, Besteck
  • Brot und Gebäck – im Brotkorb mit Zange bitte
  • Salat – wenn es gibt
  • Dessert (einfach ist beispielsweise Yogurt mit Bananenscheiben)

Im Speiseraum:

  • Karaffen mit Wasser auf die Tische im Speiseraum platzieren.
  • Gläser nehmen die Gäste selbst vom Regal).
  • Salz und Pfeffer auf die Tische links an der Wand, meist steht auch das Obst dort.
Schritt 5: Essensausgabe
  • Gäste müssen für das Essen einen Bon abgeben.
  • Kein Essen ohne Bon.
  • Hausfremde und Menschen ohne Notschlafstellen-Platz dürfen nicht essen.
  • Die gesammelten Bons gebt ihr am Ende beim Nachtdienst ab.
  • Nachschlag jederzeit möglich.
 
Schritt 6: Aufräumen zwischendurch und danach
  • Küche während und nach des Kochens und Ausgebens ordentlich halten.
  • Industriegeschirrspüler wäscht in zwei Minuten und kann dann sofort ausgeräumt werden.
  • Alles Geschirr muss kurz vorgespült werden, damit keine festen Bestandteile in den Geschirrspüler kommen.
  • Bitte achtet darauf, dass der graue Filter richtig eingesetzt ist; zwei Teile: ein größeres und das Staberl.
  • Große Töpfe bitte unter die Anrichte links, auch die großen Schüsseln. Alles andere, kleinere Töpfe, Pfannen etc. in den Geschirrschrank.
  • Zwischen 20:45 und 21:00 Uhr kommt ein mitarbeitender Bewohner oder Gast und macht die Endreinigung der Küche und des Speiseraums.
  • Übrig gebliebenes Essen erhalten nach 21:00 Uhr die Hausbewohner:innen oder wird für den nächsten Tag kaltgestellt.
„Give Peace a Chance“

„Give Peace a Chance“

Mit Studierenden des Abendgymnasiums besuchen wir auf Einladung von Wilhelm Reismann ein online Gespräch zum Thema „Give Peace a Chance“.

And this is what it is all about:

  1. We want to understand and discuss the themes and trends in our volatile times and find suitable ways to prepare for a successful future.
  2. Young people bring in their views, experienced experts contribute their life learnings.
  3. We develop what we call “impulses for the future” and we finally want to share them with leading personalities in business, science, and politics.
  4. This discussion shall be the first one of a series of meetings between young people in Bosnia and Herzegovina and Austria dealing with the chances and necessities to create and maintain peace.

Wie machen wir das?

  1. Das Format sind formlose, offene Gespräche vom kleinsten Rahmen bis zu größeren Veranstaltungen, wie es sich ergeben wird.
  2. Die Gespräche werden vorbereitet und moderiert, im Anschluss zusammengefasst und zur weiteren Diskussion gestellt.
  3. Dazu ersuchen wir auch die Studierenden des Abendgymnasium Wien um aktive Mitwirkung. Wir freuen uns auf einen interessanten, gerne auch kontroversiellen Abend.
  4. Die Veranstaltung spricht alle an, unsere Gesprächsrunden sind offen, denn das Gemeinsame ist entscheidend für den Erfolg.

Wann: Dienstag, 14.02.2023 um 18:30 Uhr

Wo: Online

Ich bitte um verbindliche Anmeldung bis 10.02.2023.

Rückfragen gerne auch persönlich per WhatsApp unter +43 681 815 611 29.

Weitere Informationen zum Thema „Peace und Peacekeeping“ sind auf der Website der Vereinten Nationen abrufbar:

„UN Peacekeeping helps countries navigate the difficult path from conflict to peace. We have unique strengths, including legitimacy, burden sharing, and an ability to deploy troops and police from around the world, integrating them with civilian peacekeepers to address a range of mandates set by the UN Security Council and General Assembly“ (United Nations Peacekeeping).

Ihr
Daniel Green

Wichtige Termine der letzten Schulwoche

Wichtige Termine in der letzten Schulwoche

Unttericht in der letzten Schulwoche:

  • Am Donnerstag, 02/02/2023 und am Freitag, 03/02/2023 findet kein Unterricht mehr statt.

 

Sprechtag der Studienkoordinator*inn*en:

  • Freitag, 03/02/2023; 18:00-19:30 Uhr

Raumliste der Stukos: Stuko-Sprechtag

 

Zeugnisse:

Sie können zwischen Montag, 30/01/2023 und Freitag, 03/02/2023 über den Campus ein Zeugnis für das Wintersemester 2022 bestellen. Dieses können Sie in der ersten Schulwoche des Sommersemesters (13.02.2023 – 17.02.2023) bei Ihrem/Ihrer Studienkoordinator*in im Rahmen der Bestätigung Ihres Schulplatzes abholen.